Unser Geschäftsmodell
Auf Basis der EU-Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern vermitteln wir Betreuungskräfte aus Osteuropa. Die Arbeitgeber der Betreuungskräfte agieren als unsere Partnerunternehmen. Sie, als Kunde, schließen mit diesen einen Dienstleistungsvertrag. Nach einer detaillierten Bedarfsanalyse wird dann die ausgewählte Betreuungskraft von unserem Partnerunternehmen zur Arbeit in Ihren Haushalt eingeteilt.
➦ Dieses Modell hat für Sie viele Vorteile:
- Die Beschäftigung der Betreuungskraft erfolgt völlig legal, die Betreuungskräfte sind nachweislich sozial- und krankenversichert und erhalten den in Deutschland geltenden Mindestlohn.
- Sie haben keinerlei bürokratischen und organisatorischen Aufwand.
- Das osteuropäische Partnerunternehmen ist verantwortlich für die Leistungserbringung der Betreuungskraft und haftet bei Fehlern oder Unfällen.
➦ Im Dienstleistungvertrag sind u. a. folgende Punkte geregelt:
- Freie Unterbringung und Verpflegung – die Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person, sie hat ein eigenes Zimmer, Zugang zum Bad sowie zu Telefon und Internet.
- Arbeitszeit – die Betreuungskraft arbeitet 40 Stunden wöchentlich. Ruhezeiten, Pausen und Freizeit richten sich nach dem deutschen Arbeitsrecht.
- Aufgabenbereich – die Betreuungskraft übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung, die körperliche Grundpflege und alltägliche Aktivitäten und Erledigungen.
- Formale Dinge wie Wechsel der Betreuungskraft, Unterbrechung der Betreuung, Kündigungsfristen etc.
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