
Förderungsmöglichkeiten
Förderungs –
möglichkeiten
Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von verschiedenen Förderungsmöglichkeiten profitieren.
Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderungsmöglchkeiten:
- Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für die 24-Stunden-Pflege.
- Entlastungsbudget: Das Entlastungsbudget steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5 zur Verfügung und kann für verschiedene Entlastungsleistungen wie zum Beispiel die 24-Stunden-Pflege genutzt werden.
- Regionale und lokale Zuschüsse: In einigen Regionen gibt es Zuschüsse für die 24-Stunden-Pflege.
- Pflegegrad
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- Pflegegeld
- 0 EUR
- 347 EUR
- 599 EUR
- 800 EUR
- 990 EUR
- Pflegesachleistung
- 0 EUR
- 796 EUR
- 1.497 EUR
- 1.859 EUR
- 2.299 EUR
- Entlastungsbetrag
- 131 EUR
- 131 EUR
- 131 EUR
- 131 EUR
- 131 EUR
- Verhinderungspflege
- 0 EUR
- 1.685 EUR
- 1.685 EUR
- 1.685 EUR
- 1.685 EUR
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Leistung der Pflegeversicherung, die die vorübergehende Entlastung von Pflegepersonen ermöglicht, wenn diese wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen.
Landespflegegeld
Das Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige in Bayern, die von der Pflegeversicherung mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlt die Pflegekasse maximal 40 Euro im Monat. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Unsere Pflegedienstleitung
ist für Sie erreichbar von:
Montag bis Donnerstag
von 8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag
von 8:30 bis 15:00 Uhr
✆ 0911–14 88 61 100